Prävention
Die Förderstätte toleriert keine Form von Gewalt, Grenzverletzung und Machtmissbrauch. Sie verpflichtet sich, die Grundsätze im Umgang mit Gewalt umzusetzen, um den Schutz der Persönlichkeit und der Unversehrtheit der jungen Erwachsenen und Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Das beinhaltet die Einhaltung und den Schutz der Rechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben und von der Schweiz ratifiziert wurden.
Die Förderstätte verfügt über eine niederschwellige interne Präventions- und Meldestelle.